AGB / Allgemeine Geschäftsbedingungen

(Die nachstehenden AGB enthalten zugleich gesetzliche Informationen zu Ihren Rechten nach den Vorschriften über

Verträge im Fernabsatz und im elektronischen Geschäftsverkehr).


1. Geltungsbereich

Für die Geschäftsbeziehungen zwischen dem Shopbetreiber und Kunden gelten ausschließlich diese allgemeinen

Geschäftsbedingungen. Entgegenstehende oder von diesen AGB abweichende Bedingungen erkennt der

Shopbetreiber nicht an und widerspricht ihnen hiermit ausdrücklich. Entgegenstehende Geschäftsbedingungen des

Kunden sind nur gültig, wenn der Shopbetreiber ausdrücklich und schriftlich zustimmt.


2. Vertragsschluss

Die Darstellung der Produkte im Online-Shop stellt kein rechtlich bindendes Angebot, sondern einen unverbindlichen

Online-Katalog dar. Nach Eingabe der persönlichen Daten des Kunden und durch Anklicken des Buttons 'Bestellung

absenden' im abschließenden Schritt des Bestellprozesses gibt der Kunde eine verbindliche Bestellung der im

Warenkorb enthaltenen Waren ab. Die Bestätigung des Eingangs der Bestellung folgt unmittelbar nach dem

Absenden der Bestellung. Der Kaufvertrag kommt mit der Auslieferungsbestätigung des Shopbetreibers oderLieferung

der Waren zustande. Sollte der Kunde binnen 2 Wochen keine Auslieferungsbestätigung oder Lieferung vom

Shopbetreiber erhalten, ist der Kunde nicht mehr an seine Bestellung gebunden.

 

3. Teillieferungen

Der Shopbetreiber ist zu Teillieferungen berechtigt, soweit dies für den Kunden zumutbar ist. Zusätzliche Versandkosten

entstehen nur bei ausdrücklicher Vereinbarung.

 

4. Preise und Versandkosten

Die Preise verstehen sich zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer. Die Versandkosten hängen von der Menge der bestellten

Waren sowie der Versandart ab und werden dem Kunden vor Abgabe seiner verbindlichen Bestellung deutlich mitgeteilt.

 

5. Zahlung, Fälligkeit, Zahlungsverzug

5.1. Der Kaufpreis inklusive sämtlicher Kosten ist ab Rechnungslegung fällig.

5.2. Die Zahlungen sind rein netto ohne Skonti oder sonstige Abzüge zu leisten, solange nicht ausdrücklich ein anderer

Zahlungsmodus schriftlich vereinbart wird.

5.3. Gegen die Ansprüche des Shops kann der Kunde nur dann aufrechnen, wenn die Gegenforderung des Kunden

unbestritten ist oder rechtskräftig festgestellt ist.

 

6. Widerrufsrecht und -folgen

 

6.1. Widerrufsrecht

Sie können die Vertragserklärung innerhalb von 2 Wochen ohne die Angabe von Gründen in Textform oder durch

Rücksendung der Sache widerrufen. Diese Frist beginnt frühestens mit Erhalt der Belehrung. Die Frist beträgt einen Monat,

wenn die Widerrufsbelehrung nicht vor Vertragsabschluss in Textform vorlag. Zur Wahrung dieser Frist genügt die

rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder der Ware. Der Widerruf ist zu richten an:

 

Rüffer Halo GmbH, Landhausstraße 17, 10717 Berlin Wilmersdorf

 

6.2. Widerrufsfolgen

 

Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die empfangenen Leistungen zurückzugewähren. Können Sie uns die

empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren, müssen Sie uns

Wertersatz leisten.

 

Bei der Überlassung von Sachen gilt dies nicht, wenn die Verschlechterung der Sache ausschließlich auf deren Prüfung -

wie Sie Ihnen etwa im Ladengeschäft möglich gewesen wäre - zurückzuführen ist. Sie können die Wertersatzpflicht

folglich vermeiden, indem Sie die Sache nicht wie ein Eigentümer in Gebrauch nehmen und alles unterlassen, was deren

Wert beeinträchtigt.

 

7. Eigentumsvorbehalt

Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Shopbetreibers.


8. Gewährleistung

Die Gewährleistung erfolgt nach den gesetzlichen Bestimmungen. Informationen über eventuelle zusätzliche

Herstellergarantien sind der Produktinformation zu entnehmen.




Allgemeine Verkaufsbedingungen


§ 1 - Allgemeines – Geltungsbereich

 

(1) Unsere Verkaufsbedingungen gelten ausschließlich u. für alle gegenwärtigen u. zukünftigen Geschäftsbeziehungen;

entgegenstehende oder von unseren Verkaufsbedingungen abweichende Bedingungen des Kunden erkennen wir nicht an,

es sei denn, wir hätten ausdrücklich ihrer Geltung zugestimmt.

Unsere Verkaufsbedingungen gelten auch, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder abweichender

Einkaufsbedingungen des Kunden die Lieferung an den Kunden vorbehaltlos ausführen.

(2) Alle Vereinbarungen, die zwischen uns u. dem Kunden zwecks Ausführung dieses Vertrages getroffen werden,

sind in diesem Vertrag schriftlich niederzulegen.

(3) Verbraucher im Sinne der Geschäftsbedingungen sind natürliche Personen, die das Rechtsgeschäft zu einem Zweck

abschließen, der weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann.

(4) Unternehmer im Sinne der Geschäftsbedingungen ist eine natürliche oder juristische Person oder rechtsfähige

Personengesellschaft, die bei Abschluss des Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen

beruflichen Tätigkeit handelt. Kunde im Sinne der Geschäftsbedingungen sind sowohl Verbraucher als auch Unternehmer.

 

§ 2 - Angebot – Angebotsunterlagen

 

(1) Ist die Bestellung als Angebot gemäß § 145 BGB zu qualifizieren, so können wir dieses innerhalb von

4 Wochen annehmen.Die Annahme kann schriftlich oder durch Auslieferung der Ware an den Kunden erklärt werden.

(2) Unser Angebot ist freibleibend, sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt.

(3) An Abbildungen, Zeichnungen, Kalkulationen u. sonstigen Unterlagen behalten wir uns Eigentums- u.

Urheberrechte vor. Dies gilt auch für solche schriftlichen Unterlagen, die als „vertraulich“ bezeichnet sind.

Vor ihrer Weitergabe an Dritte bedarf der Kunde unserer ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung.

(4) Angaben in Katalogen, Zeichnungen u. Beschreibungen sowie Leistungs-, Maß-, Gewichts-, u. Farbangaben sind nur

annähernd maßgebend, soweit diese nicht Gegenstand eines verbindlichen Angebotes sind. Darüber hinaus behalten

wir uns vom Hersteller vorgenommene Konstruktions- u. Formänderungen sowie Verbesserungen des Liefergegenstandes

während der Lieferzeit vor, wenn diese Änderungen für den Kunden zumutbar sind. Abweichungen in Maß, Inhalt, Gewicht

u. Farbtönen sind im Rahmen des Handelsüblichen gestattet.

 

§ 3 - Preise – Zahlungsbedingungen

 

(1) Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, gelten unsere Preise „ab Werk“,

ausschließlich Verpackung, diese wird gesondert in Rechnung gestellt. Installations- u. Montagekosten sind nur im Falle

gesonderter Vereinbarung im Preis enthalten.

(2) Wir behalten uns das Recht vor, unsere Preise entsprechend zu ändern, wenn nach Abschluss des Vertrages

Kostensenkungen oder –erhöhungen, insbesondere aufgrund von Tarifabschlüssen oder Materialpreisänderungen eintreten.

(3) Die gesetzliche Mehrwertsteuer ist nicht in unseren Preisen eingeschlossen; sie wird am Tag der Rechnungsstellung in

gesetzlicher Höhe, gesondert ausgewiesen.

(4) Skontoabzug bedarf besonderer schriftlicher Vereinbarung.

(5) Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist der Kaufpreis netto bei Rechnungserhalt fällig. Kommt

ein Unternehmer in Zahlungsverzug, so sind wir berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 9,5% über dem jeweiligen Basiszinssatz

p.a. zu fordern. Bei einem Verbraucher betragen die Verzugszinsen 5% über den jeweiligen Basiszinssatz p.a.. Falls wir in der

Lage sind, einen höheren Verzugsschaden nachzuweisen, sind wir berechtigt, diesen geltend zu machen.

(6) Sollten wir zur Rücknahme der benutzten Geräte verpflichtet oder berechtigt sein, stehen uns folgende pauschalierte

Ansprüche als Mindestsummen für die Benutzung und der Wertminderung der gelieferten Ware zu:

für die Benutzung und Wertminderung bei Rücknahme während des ersten halben Jahres nach Lieferung / Abnahme 33%

des Bestellpreises, während des zweiten halben Jahres nach Lieferung / Abnahme 40% des Bestellpreises,

während des dritten und für jedes weitere angefangene Halbjahr weitere 5% des Bestellpreises.

Dem Kunden bleibt das Recht vorbehalten, nachzuweisen, dass uns durch die Rücknahme kein oder ein wesentlich geringerer

Schaden entstanden ist. Uns bleibt  das Recht vorbehalten, nachzuweisen, dass der uns für Benutzung und Wertminderung

entstandene Schaden höher ist. Bei der Schadenbestimmung sind Alter und Zustand des Gerätes und dessen

Wiederverwertbarkeit zu berücksichtigen

(7) Aufrechnungsrechte stehen dem Kunden nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten

oder von uns anerkannt sind. Zurückbehaltungsrechte können nur geltend gemacht werden, wenn der Gegenanspruch auf

dem selben Vertragsverhältnis beruht und von uns unbestritten ist.

 

§ 4 - Lieferzeit

 

(1) Der Beginn der von uns angegebenen Lieferzeit setzt die Abklärung aller technischen Fragen und Einigkeit über alle

Bedingungen des Geschäfts voraus.

(2) Die Einhaltung der Lieferverpflichtung setzt die rechtzeitige u. ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen des

Kunden voraus, insbesondere die vollständige Beibringung der vom Kunden beizubringenden Unterlagen u. des Eingangs

einer eventuell vereinbarten Anzahlung.

(3) Kommt der Kunde in Annahmeverzug oder verletzt er sonstige Mitwirkungspflichten, sind wir berechtigt, den uns

insoweit entstehenden Schaden, incl. etwaiger Mehraufwendungen ersetzt zu verlangen.

Weitergehende Ansprüche bleiben vorbehalten.

(4) Sofern die Voraussetzungen von Abs. (3) vorliegen, geht die Gefahr eines zufälligen Untergangs oder einer zufälligen

Verschlechterung der Kaufsache zu dem Zeitpunkt auf  den Kunden über, indem er in Annahme- oder Schuldnerverzug

geraten ist.      

(5) Mit Beginn der vereinbarten Lieferzeit sind wir zur Lieferung berechtigt. Kann oder will der Kunde die Ware zu diesem

Zeitpunkt trotz unseres Angebotes nicht abnehmen, steht uns das Recht zu, die Ware bei uns einzulagern u. zur sofortigen

Zahlung zu berechnen. Sämtliche der durch diese Maßnahme oder anderweitig durch den Annahmeverzug entstehenden

Mehrkosten können gesondert in Rechnung gestellt werden.

(6) Bei Nichtdurchführung des Auftrags aus vom Kunden zu vertretenden Gründen gelten 25% der Auftragssumme als

Schadensersatz vereinbart. Dem Kunden bleibt das Recht vorbehalten, nachzuweisen, dass uns durch die

Nichtdurchführung kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. Der Schadensersatz ist zur sofortigen

Zahlung fällig. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens ist hierdurch nicht ausgeschlossen.

(7) Liefer- u. Leistungsstörungen aufgrund höherer Gewalt u. von unvorhergesehenen Ereignissen, die von uns nicht

zu vertreten sind u. uns die Lieferung wesentlich erschweren oder unmöglich machen, insbesondere Streiks, Aussperrung,

Betriebsstörung, behördliche Maßnahmen, Verspätung in der Anlieferung von Zubehörteilen usw., auch wenn sie bei

unseren Lieferanten oder Unterlieferanten eintreten, berechtigen uns auch bei verbindlich vereinbarten Lieferfristen zu

einer Lieferzeitverlängerung um bis zu 8 Wochen.

(8) Wenn die Behinderung länger als 3 Monate dauert, ist der Kunde, nach angemessener Nachfristsetzung berechtigt,

vom Vertrag zurückzutreten.

(9) Sofern wir uns im Lieferverzug befinden, hat der Kunde Anspruch auf Ersatz des Verzugsschadens in Höhe von

maximal 10% des Rechnungswertes der im Verzug befindlichen Lieferung / Leistung. Darüber hinausgehende Ansprüche

sind ausgeschlossen, es sei denn der Verzug beruht zumindest auf unserer groben Fahrlässigkeit.

Das Recht des Kunden im Falle des bestehenden Verzuges, nach fruchtlosem Ablauf einer gesetzten Nachfrist mit

Ablehnungsandrohung vom Vertrag zurückzutreten, bleibt unberührt. Soweit zwischen den Parteien ein kaufmännisches

Fixgeschäft vereinbart ist, gelten die Abs. (7), (8) u. (9) nicht.

(10) Teillieferungen sind im Rahmen des Zumutbaren zulässig u. zu den vereinbarten Zahlungsbedingungen abzurechnen.

 

§ 5 - Montage

 

(1) Bei Beginn der Montage müssen alle Bauarbeiten soweit fortgeschritten sein, daß die Montage ungehindert

durchgeführt werden kann. Der Kunde verpflichtet sich, Strom, Wasser, Heizung, Beleuchtung u. die zur Aufbewahrung

der gelieferten Sachen u. der zur Montage mitgebrachten Werkzeuge benötigten abschließbaren Räume bereitzustellen.

Zum Transport schwerer Gegenstände sind vom Kunden Hilfspersonen sowie die notwendigen Rüst- u. Hebezeuge

zu beschaffen. Erweisen sich Öffnungen in den Gebäuden zur Herbeischaffung von Teilen als zu klein, sind alle

hierdurch entstehenden Kosten, insbesondere für Vergrößerung der Öffnung oder Zerlegung der Teile sowie

Fehl- u. Wartezeiten vom Kunden zu tragen.

(2) Maurer-, Putz-, Maler-, Zimmerer-, Installations- u. Elektroanschlussarbeiten sind in den Angeboten nicht enthalten.

Werden durch den Verkäufer Geräte angeschlossen, müssen bauseits alle erforderlichen Wasser-, Abwasser-.

Strom- u. Gasanschlüsse am Aufstellungsort bis an die Geräte geführt sein.

(3) Wir haften nur für die ordnungsgemäße Handhabung u. Aufstellung oder Montage der Liefersachen;

wir haften nicht für die Arbeiten der für uns tätigen Personen soweit diese Arbeiten nicht mit der Aufstellung oder Montage

zusammenhängen oder soweit sie vom Kunden veranlasst sind.

 

§ 6 - Gefahrübergang – Verpackungskosten

 

(1) Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist Lieferung „ab Werk“ vereinbart.

(2) Ist der Kunde Unternehmer, geht die Gefahr des zufälligen Untergangsu. der zufälligen Verschlechterung der

verkauften Sache mit der Übergabe, beim Versendungskauf mit der Auslieferung an den Spediteur, den Frachtführer

oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt auf den Kunden über.

Ist der Kunde Verbraucher geht die vorgenannte Gefahr auch beim Versendungskauf erst mit Übergabe an den

Käufer auf diesen über.

(3) Bei Anlieferung des Verpackungsmaterials nach Lieferung an unsere Betriebsstätte erfolgt eine kostenlose Rücknahme.

(4) Sofern es der Kunde wünscht, werden wir die Lieferung auf seine Kosten durch eine Transportversicherung eindecken.

 

§ 7 - Mängelgewährleistung

 

(1) Gegenüber Unternehmern, leisten wir für einen von uns zu vertretendenMangel des Liefergegenstandes

nach unserer Wahl Gewähr durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Im Fall der Nachbesserung tragen

wir die Aufwendungen nur bis zur Höhe des Kaufpreises. Hat der Unternehmer den Liefergegenstand entgegen dem

bestimmungsgemäßen Gebrauch nach der Lieferung an einen anderen Ort als den Wohnsitz oder die gewerbliche

Niederlassung verbracht, trägt er die hierdurch bei der Mangelbeseitigung entstehenden Mehrkosten.

(2) Ein Verbraucher hat die Wahl, ob die Nacherfüllung durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung erfolgen soll.

Wir sind berechtigt, die Art der gewählten Nacherfüllung zu verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen

Kosten möglich ist u. die andere Art der Nacherfüllung ohne erhebliche Nachteile für den Verbraucher bleibt.

(3) Der Kunde kann vom Vertrag zurücktreten oder Minderung verlangen, wenn wir die Nacherfüllung  nicht

erfolgreich ausführen. Bei einer nur geringfügigen Vertragswidrigkeit, insbesondere bei nur geringfügigen Mängeln,

steht dem Kunden jedoch kein Rücktrittsrecht zu. Soweit die Kaufsache eine Beschaffenheitsgarantie nicht erfüllt,

haften wir nach den gesetzlichen Bestimmungen.

(4)  Wir haften nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern der Kunde Schadensersatzansprüche geltend macht,

die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen u. soweit der Kunde Schadensersatzansprüche aus der Verletzung

des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit geltend macht, die auf Vorsatz oder Fahrlässigkeit beruhen. Soweit uns

keine vorsätzliche Vertragsverletzung angelastet wird oder wir schuldhaft eine wesentliche Vertragspflicht verletzt haben,

ist die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.

(5) Im übrigen ist die Schadensersatzhaftung ausgeschlossen. Gegenüber Verbraucher, gilt der Haftungsausschluss

aus § 7 Abs. 4 u. 5 nicht.

(6) Gewährleistungsrechte eines Unternehmers setzen voraus, dass dieser uns offensichtliche

Mängel innerhalb von 14 Tagen ab Empfang der Ware anzeigt; anderenfalls ist die Geltendmachung des

Gewährleistungsanspruchs ausgeschlossen. Im kaufmännischen Verkehr bleiben die sich aus §§ 377, 378 HGB

ergebenden Verpflichtungen unberührt.

(7) Die Gewährleistungsfrist beträgt gegenüber Unternehmern ein Jahr u. gegenüber Verbrauchern zwei Jahre,

jeweils ab Ablieferung der Ware. Bei Gegenständen, die entsprechend ihrer üblichen Verwendungsweise für ein

Bauwerk verwendet werden u. dessen Mangelhaftigkeit verursacht haben, beträgt die Gewährleistungsfrist fünf Jahre.

Die Frist ist eine Verjährungsfrist. Sollte der Hersteller uns eine längere Gewährleistungszeit einräumen, gilt diese auch

gegenüber unserem Kunden.

(8) Gegenüber Verbrauchern beträgt die Gewährleistungsfrist für gebrauchte Gegenstände ein Jahr. Ansonsten

besteht für gebrauchte Gegenstände keine Gewährleistung.

(9) Gegenüber Unternehmern, gilt als Beschaffenheit der Ware grundsätzlich nur die Produktbeschreibung des

Herstellers als vereinbart. Öffentliche Äußerungen, Anpreisungen oder Werbung des Herstellers stellen dagegen keine

vertragsmäßige Beschaffenheitsangabe der Ware dar.

(10) Garantien im Rechtssinn erhält der Kunde durch uns nicht, eine eventuelle Herstellergarantie bleibt hiervon unberührt.

Uns zustehende Garantieansprüche gegen diesen Hersteller, Lieferanten oder Dritten, sind an den Kunden abgetreten.

Im Falle der Übernahme einer Garantiekarte ergibt sich der Inhalt der Garantie aus dieser.

(11) Gewährleistungsansprüche gegen uns stehen nur unmittelbar dem Kunden zu u. sind nicht abtretbar.

 

§ 8 - Gesamthaftung

 

(1) Eine weitergehende Haftung auf Schadensersatz als in § 7 vorgesehen, ist – ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur

des geltend gemachten Anspruchs – ausgeschlossen.

(2) Soweit die Haftung aufgrund der Bestimmungen des Produkthaftungsgesetzes zwingend ist, bleibt diese unberührt.

(3) Soweit die Schadensersatzhaftung uns gegenüber ausgeschlossen oder eingeschränkt ist, gilt dies auch im

Hinblick auf die persönliche Schadensersatzhaftung unserer Angestellten, Arbeitnehmer Mitarbeiter,

Vertreter u. Erfüllungsgehilfen.

 

§ 9 – Eigentumsvorbehaltssicherung

 

(1) Gegenüber Unternehmern behalten wir uns das Eigentum an der Ware bis zum Eingang aller Zahlungen aus der

Geschäftsbeziehung mit dem Kunden vor. Dies gilt auch bis zum Eingang aller Zahlungen aus einem bestehenden

Kontokorrentverhältnis (Geschäftsverbindung) mit dem Kunden; der Vorbehalt bezieht sich auf den anerkannten Saldo.

(2) Gegenüber Verbrauchern behalten wir uns das Eigentum an der Ware bis zur vollständigen Kaufpreiszahlung vor.                     

(3) Der Kunde ist verpflichtet, die Vorbehaltsware pfleglich zu behandeln; insbesondere ist er verpflichtet,

diese auf eigene Kosten gegen Feuer-, Wasser- u. Diebstahlsschäden ausreichend zum Neuwert zu versichern.

Sofern Wartungs- u. Inspektionsarbeiten erforderlich sind, muß der Kunde diese auf eigene Kosten durchführen.

(4) Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter hat uns der Kunde unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen,

damit wir Klage gemäß § 771 ZPO erheben können. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, uns die gerichtlichen u.

außergerichtlichen Kosten einer Klage gemäß § 771 ZPO zu erstatten, haftet der Kunde für den uns entstandenen Ausfall.

(5) Der Kunde ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordentlichen Geschäftsgang weiter zu verkaufen; er tritt uns

jedoch bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Faktura-Endbetrages (incl. MwSt) unserer Forderung ab,

die ihm aus der Weiterveräußerung gegen seinen Abnehmer oder Dritte erwachsen,

u. zwar unabhängig davon, ob die Kaufsache ohne oder nach Verarbeitung weiter verkauft worden ist.

Zur Einziehung dieser Forderung bleibt der Kunde auch nach der Abtretung widerruflich ermächtigt.

Unsere Befugnis, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt hiervon unberührt. Wir verpflichten uns jedoch, die Forderung

nicht einzuziehen, solange der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen aus den vereinnahmten Erlösen nachkommt,

nicht in Zahlungsverzug gerät u. insbesondere kein Antrag auf Eröffnung eines Konkurs-, Vergleichs- oder

Insolvenzverfahrens gestellt ist oder Zahlungseinstellung vorliegt. Ist dies der Fall, ist der Kunde verpflichtet

uns die abgetretenen Forderungen u. deren Schuldner bekannt zu geben, alle zum Einzug erforderlichen Angaben

zu machen, die dazugehörigen Unterlagen auszuhändigen u. den Schuldnern (Dritten) die Abtretung mitzuteilen.

(6) Die Verarbeitung oder Umbildung der Vorbehaltsware durch den Kunden wird stets unentgeltlich für uns vorgenommen.

Wird die Vorbehaltsware mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet, so erwerben wir das

Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware (Fakura-Endbetrag, incl. MwSt) zu

den anderen verarbeiteten Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung. Für die durch Verarbeitung entstehende Sache gilt im

übrigen das gleiche wie für die unter Vorbehalt gelieferte Ware.

(7) Wird die Vorbehaltsware mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen untrennbar vermischt, so erwerben

wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware (Faktura-Endbetrag, incl. MwSt.) zu

den anderen Vermischten zum Zeitpunkt der Vermischung. Erfolgt die Vermischung in der Weise, daß die Sache des

Kunden als Hauptsache anzusehen ist, so gilt als vereinbart, daß der Kunde uns anteilmäßig Miteigentum überträgt.

Der Kunde verwahrt das so entstandene Alleineigentum oder Miteigentum für uns.

(8) Der Kunde tritt uns auch die Forderungen zur Sicherung unserer Forderungen gegen ihn ab, die durch die Verbindung

der Vorbehaltsware mit einem Grundstück gegen einen Dritten erwachsen.

(9) Wir verpflichten uns, die uns zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Kunden insoweit freizugeben,

als der realisierbare Wert unserer Sicherheiten die zu sichernden Forderungen um mehr als 20% übersteigt; die

Auswahl der freizugebenden Sicherheiten obliegt uns.


§ 10 – Kundendienst


Für Kundendienst gelten die am Tage des jeweiligen Kundendiensteinsatzes gültigen Sätze als vereinbart.

Sofern Pauschalsätze für die Anfahrt berechnet werden, gelten diese auch dann, wenn der Kundendienst

„gelegentlich“ angefordert wurde. Werden im Rahmen von Kundendiensteinsätzen gleichzeitig Waren

angeliefert, kommen trotzdem Pauschalsätze für die Anfahrt zur Anrechnung.

Für Kundendienstarbeiten an nicht von uns gekauften Geräten kann eine Kundendienstbereitstellungspauschale

verlangt werden.

 

§ 11 - Allgemeines

 

(1) Der Kunde ist damit einverstanden, daß wir personenbezogene Daten im Rahmen seiner Geschäftsbeziehung speichern.

Er ist ferner damit einverstanden, u. hat davon Kenntnis, daß wir rechtlich relevante Erklärungen digitalisieren u. nicht in

herkömmlicher Urkundenform aufbewahren.

(2) Die Speicherung personenbezogener Daten erfolgt unter Beachtung der geltenden Datenschutzbestimmungen.

(3) Die für Kaufleute geltenden besonderen Vorschriften dieser Bedingungen gelten auch für juristische Personen des

öffentlichen Rechts u. öffentlich-rechtliche Sondervermögen.

(4) Wenn im Geschäftsverkehr mit dem Kunden die Geltung der VOB/B oder VOL/B vereinbart wird, gelten diese

Geschäftsbedingungen nur insoweit, als sich aus der VOB/B oder VOL/B in der jeweils bei Vertragsschluß geltenden

Fassung nicht etwas anderes ergibt.

(5) Veränderungen in der Inhaberschaft, der Gesellschaftsform oder sonstigen, die wirtschaftlichen Verhältnisse

berührenden Umstände sowie Anschriftenänderungen sind uns unverzüglich mitzuteilen.

 

§ 12 - Gerichtsstand – Erfüllungsort

 

(1) Gegenüber Vollkaufmann ist unser Geschäftssitz Gerichtsstand; wir sind jedoch berechtigt, den Kunden

auch an seinem Wohnsitz zu verklagen.

(2) Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist unser Geschäftssitz Erfüllungsort.

 
Stand: 01.07.2005